Zur Steuerpflicht für Hausvereine, Wohnprojekte und gemeinschaftliche Vermietungsmodelle
Als gemeinwohlorientierter Vermietungsverein (günstige Mieten, langfristige Vermietung an die Mitglieder) müsst ihr lediglich Grundsteuer entrichten. Falls das Finanzamt euch als Gewerbebetrieb mit weiteren Steuerpflichten einstufen will, ist es ggf. angebracht, euer Profil (Vereinssatzung) anzupassen bzw. stärker auf die Gemeinnützigkeit auszurichten und ein klärendes Gespräch mit dem zuständigen Menschen auf dem Finanzamt zu führen. Hier ein paar Tipps zur Vorbereitung.
